Zusammenfassung vom 23.05.2018
- 30.06.2018 wird als Termin für den 3. Allgäuer Böllerstammtisch festgesetzt.
- dem LRA OA wird über den Gau vorgeschlagen ob man anhand der Richtlinie aus dem Unterallgäu (s.u.)auf die ärztl. Untersuchung verzichten kann, wenn man seinen Antrag persönlich abgibt ist diese eh hinfällig.
So sieht der Pasus vom Unterallgäu aus, ich meine aber auch das ein Rathaus nicht wissen kann ob man z.B. Farbenblind ist.
2. Bestätigung durch die Gemeinde:
a) Allgemein
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Es sind keine Tatsachen bekannt, welche die persönliche Zuverlässigkeit (z.B. Anhaltspunkte für die Geschäftsunfähigkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit, Trunksucht, Rauschmittelsucht, Geisteskrankheit oder Geistesschwäche usw.) sowie die körperliche Eignung des Antragstellers in Frage stellen (z.B. starke Seh- und Hörschwächen, Farbblindheit, eingeschränkte Gebrauchsfähigkeit der Hände, schwere Sprachfehler usw.). |
Es sind folgende Tatsachen bekannt
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- Die Fortsetzung der Allgäuer Schussmeistertagung wird auf einmal im Jahr festgesetzt Für den Folgetermin ist evtl. angedacht die gemeinsame Pulverbestellung vom Schillinger zu empfangen und zugleich eine kurze Fortbildung auf die Neuerungen und Gefahren im Böllerbereich vom Schillinger zu bekommen.
- Böllerreferent Erich Schöll betonte wie wichtig Übungsschießen sind - ein Mindestmaß hierfür liegt bei 2x im Jahr
- Für die Kommandogabe besteht ein Regelwerk und an dieses sollte angelehnt werden.
Kommandoreihenfolge siehe unten in der Bayerischen Böllerschützenordnung.
-2020 evtl 5. Allg. Böllerstammtisch zum 20jährigen Jubiläum BS Grünten