Mit dem Service des BSSB können Mitglieder Ihre Kontaktdaten eigenständig und schnell ändern. Bitte informieren Sie dennoch immer auch direkt Ihren Verein über Ihre aktuellen Kontaktdaten.
Schützenausweise:
Am 15.12.2017 werden vom BSSB die letzten Schützenausweise für das aktuelle Jahr ausgestellt. Berücksichtig werden alle Anträge (bitte beachten Sie hier ggf. den Postweg) die spätestens am 5.12.2017
beim Gauverwalter vorliegen. Für Nachmeldungen und Anträge die nach dem genannten Termin eintreffen, werden die Schützenausweise voraussichtlich bis spätestens Mitte Februar 2018
ausgestellt.
Nachmeldungen für 2017:
Die letzten Nachmeldungen und Austritte für das Beitragsjahr 2017 werden am 03.01.2018 um 20 Uhr an den BSSB übermittelt werden, damit diese noch rechtzeitig vor dem Jahresabschluss 2017 bearbeitet
werden können. Neue Mitglieder mit Eintrittsdatum in 2017 können nur bis 03.01.2018 erfasst und gemeldet werden. Sobald wir am 04.01.2018 mit dem Jahresabschluss begonnen haben, wird das
Eintrittsdatum automatisch auf 01.01.2018 abgeändert.
Rückgabe von Schützenausweisen:
Schützenausweise von ausgetretenen Mitgliedern können ganzjährig zurück gegeben werden. Die zeitnahe Rückgabe der Schützenausweise erleichtert den Mitgliedern ggf. den Erstvereinswechsel zu einem
neuen Verein. Es gab heuer zahlreiche Probleme beim Erstvereinswechsel, die durch einen Austritt bedingt waren. Die Mitglieder haben die Ausweise beim alten Erstverein abgegeben, diese wurden jedoch
nicht an den BSSB weitergeleitet.
Könnten bitte der Ausweis zusammen mit den Anträgen zum Erstvereinswechsel über den neuen Erstverein an den Gau gegeben werden?
Vielen Dank vorab für die weitere, gute Vereinsarbeit.
Allzeit gut Schuss und immer ins Gold.
Viele Grüße
Michael Schwarz
Mitgliederverwalter Schützen Gau Allgäu
Termine | Bemerkungen |
01.01 - 31.12. |
Neue Mitglieder müssen unverzüglich an den Gau gemeldet werden
|
bis 15.01. | Austritte zum 31.12. des abgelaufenen Geschäftsjahr sind noch möglich |
bis 23.01. | Letzten Mitgliedermeldungen für das laufende Geschäftsjahr |
bis 30.01. | Beitragsberechnung für das laufende Geschäftsjahr |
30.01. - 15.02. | Buchungslauf Hauptmeldung für das laufende Geschäftsjahr und Abbuchung der Beträge vom Vereinskonto |
bis 30.06. | Sperrfrist wenn der Erstvereinswechsel mit Austritt zum 01.01. erfolgt ist. |
15.07. - 15.08. |
Anträge zu Erstvereinswechsel, Änderungen der Disziplinen und Zweitvereinseinträge – ohne Sperrfrist
|
Das Geschäftsjahr des BSSB ist vom 01.01. bis 31.12. |
Neue Pässe, Ersatz und allgemeine Passänderungen sind jederzeit möglich, z. B. kritische Felder, Adressen oder Kontaktdaten.