Die aktuellen Schulungstermine sind in der Rubrik Termine zu finden.
Die wichtigste Schulungsinformation
Ein regelmäßiges Backup ist die wichtigste Maßnahme um Datenverlust vorzubeugen.
Einstellung:
Abbildung: Einstellung der Datensicherung im Servicebereich
Im eingestellten Ordner wird bei jedem Beenden von ZMI Client eine Datenbank-Sicherungsdatei abgelegt. Ideal ist es wenn die Datei nicht auf dem Rechner selbst gepspeichert wird, sondern auf einem externen Speicher (z. B. ein USB Stick der dauerhaft am Rechner steckt). Dies ist wichtig, da einige Daten aus ZMI Client nicht an den BSSB Server übertragen und somit bei einer Neuinstallation nicht vom BSSB Server auf den Rechner übertragen werden.
Die Verwaltung der BSSB-Mitglieder erfolgt über die Vereine und ZMI Client. Die Anträge und Daten gehen, teils über den Gau, an den BSSB. Allgein gilt eine Frist von max. 4 Wochen, um nach der Einreichung des el. Antrag die dazu notenwendigen Anträge unterschrieben nachzureichen.
Über „Mein BSSB“ hat jedes Mitglied die Möglichkeit, seine Mitgliedsdaten selbst zu verwalten. Änderungsanträge werden direkt vom Mitglied an den BSSB übermittelt, dort verarbeitet und in die Mitgliederverwaltung ZMI-Client übernommen. Die Beantragung von Änderungen mit Papieranträgen über Verein und Gau zum BSSB ist damit nicht mehr zwingend notwendig.
Die Empfehlung geht an "MeinBSSB", da hier der Aufwand für alle Beteiligten am geringsten ist.
Über eventuelle Änderungen erhalten alle Schützenmeister der Mitgliedsvereine eine Informationsmail. Bitte informieren Sie dennoch vor der Änderung alle Beteiligten um diese durch die Mitteilung nicht zu verwirren.
Folgendes kann verwaltet werden:
Für häufig gestellte Fragen (FAQ) hat der BSSB eine Seite mit Antworten erstellt. Diese ist hier zu finden.
Mit dem Service des BSSB können Mitglieder Ihre Adresse eigenständig ändern. Bitte informieren Sie dennoch immer auch direkt Ihren Erstverein über Ihre aktuellen Kontaktdaten.
Im Zuge der Modernisierung der Mitgliederverwaltung und des Passwesens folgen mit dem Sportjahr 23/24 Neuerungen für neu ausgestellte Schützenausweise.
Aussehen des neuen Schützenausweises:
Abbildung: Aussehen des Schützenpasses ab 2023
Weitere Neuerungen:
Um die Umwelt zu schonen, werden ab dem 1.4.2023 vom BSSB keine Kunststoff-Schutzhüllen für die Schützenausweise-Plastikkarten mehr ausgeliefert.
(Information vom 8.3.23)
Abbildung: Aussehen des Schützenpasses bis 2023.
Fixe Einträge
Die hier stehenden Daten werden vom BSSB festgelegt und können durch den Verein nicht geändert werden.
Sofort Ändern
Die hier stehenden Daten sind kritisch für die Versicherung des Mitglieds über den BSSB. Änderungen sind sofort über ZMI Client an den BSSB zu melden.
Ändern: 15.07. - 15.08. (15.09.)
Die hier stehenden Einträge sind die sportlichen Zweitvereinseinträge, also die Disziplinen die das Mitglied nicht für den Erstverein schießt. Die Meldung bezieht sich immer auf das Sportjahr (August bis Juni des darauf folgenden Jahres). Erfolt eine Änderung innerhalb des Sportjahres ist das Mitglied für alle folgenden Wettkämpfe des aktuell laufenden Sportjahres gesperrt.
Schützenausweise
Am 15.12. des aktuellen Jahres werden vom BSSB die letzten Schützenausweise für das aktuelle Jahr ausgestellt. Berücksichtig werden alle Anträge (bitte beachten Sie hier ggf. den Postweg) die
spätestens am 5.12. beim Gauverwalter vorliegen. Für Nachmeldungen und Anträge die nach dem genannten Termin eintreffen, werden die Schützenausweise voraussichtlich bis spätestens Mitte Februar
des darauf folgenden Jahres ausgestellt.
Das aktuelle Sportjahr
Tritt ein Mitglied zum Jahresende aus dem Verein aus, so geschieht dies in der Mitte des Sportjahres des BSSB.
Nachmeldungen
Die letzten Nachmeldungen und Austritte für das aktuelle Beitragsjahr werden am 03.01. des darauf folgenden Jahres um 20 Uhr an den BSSB übermittelt werden, damit diese noch rechtzeitig vor dem
Jahresabschluss bearbeitet werden können. Neue Mitglieder mit Eintrittsdatum im aktuellen Jahr können nur bis 03.01. des darauf folgenden Jahres erfasst und gemeldet werden. Sobald am 04.01. mit dem
Jahresabschluss begonnen wurde, wird das Eintrittsdatum des gemeldeten Mitglieds automatisch auf 01.01. des dann kalendarisch aktuellen Jahres gesetzt.
Neumeldungen mit gleichzeitigem Zweitvereinseintrag
Der Passantrag kann erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn beide Vereine ihre Meldungen über ZMI Client an den BSSB gemacht haben. Dies muss zeitnahe erfolgen, damit die einzelnen Anträge nicht abgelehnt werden.
Rückgabe von Schützenausweisen
Schützenausweise von ausgetretenen Mitgliedern können ganzjährig zurück gegeben werden. Die zeitnahe Rückgabe der Schützenausweise erleichtert den Mitgliedern ggf. den Erstvereinswechsel zu einem
neuen Verein.
Termine | Bemerkungen |
01.01 - 31.12. |
Neue Mitglieder müssen unverzüglich an den Gau gemeldet werden
|
bis 15.01. | Austritte zum 31.12. des abgelaufenen Geschäftsjahr sind noch möglich |
bis 23.01. | Letzten Mitgliedermeldungen für das laufende Geschäftsjahr |
bis 30.01. | Beitragsberechnung für das laufende Geschäftsjahr |
30.01. - 15.02. | Buchungslauf Hauptmeldung für das laufende Geschäftsjahr und Abbuchung der Beträge vom Vereinskonto |
bis 30.06. | Sperrfrist wenn der Erstvereinswechsel mit Austritt zum 01.01. erfolgt ist. |
15.07. - 15.08.
(15.09.) |
Anträge zu Erstvereinswechsel, Änderungen der Disziplinen und Zweitvereinseinträge – ohne Sperrfrist
(Eine Änderung über MeinBSSB hat eine spätere Abgabefrist.)
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Das Geschäftsjahr des BSSB ist vom 01.01. bis 31.12. |
Neue Pässe, Ersatz und allgemeine Passänderungen sind jederzeit möglich, z. B. kritische Felder, Adressen oder Kontaktdaten.