Die aktuellen Schulungstermine sind in der Rubrik Termine zu finden.
Im Zuge der Modernisierung der Mitgliederverwaltung und des Passwesens folgen mit dem Sportjahr 23/24 Neuerungen für neu ausgestellte Schützenausweise.
Aussehen des neuen Schützenausweises:
Über „Mein BSSB“ hat jedes Mitglied die Möglichkeit, seine Mitgliedsdaten selbst zu verwalten. Änderungsanträge werden direkt vom Mitglied an den BSSB übermittelt, dort verarbeitet und in die Mitgliederverwaltung ZMI-Client übernommen. Die Beantragung von Änderungen mit Papieranträgen über Verein und Gau zum BSSB ist damit nicht mehr zwingend notwendig. Bei einer Beantragung über Mein BSSB kann ebenso auf die Einreichung des Ausweises verzichtet werden.
Die Empfehlung geht an "MeinBSSB", da hier der Aufwand für alle Beteiligten am geringsten ist.
Über eventuelle Änderungen erhalten alle Schützenmeister der Mitgliedsvereine eine Informationsmail. Bitte informieren Sie dennoch vor der Änderung alle Beteiligten um diese durch die Mitteilung nicht zu verwirren.
Folgendes kann verwaltet werden:
Für häufig gestellte Fragen (FAQ) hat der BSSB eine Seite mit Antworten erstellt. Diese ist hier zu finden.
Erfolgt die Verwaltung weiterhin über die Vereine und ZMI Client gehen die Anträge über den Gau an den BSSB.
Seit 2023 ist die Einsendung von ungültigen Pässen und Verlustanträgen allgemein nicht mehr notwendig. Ebenso können ab dann Anträge als Scan an den Gau gesendet werden, um den Ablauf zu vereinfachen, Kosten zu sparen und die Umwelt weniger zu belasten.
Mit dem Service des BSSB können Mitglieder Ihre Kontaktdaten eigenständig und schnell ändern. Bitte informieren Sie dennoch immer auch direkt Ihren Verein über Ihre aktuellen Kontaktdaten.
Um die Umwelt zu schonen, werden ab dem 1.4.2023 vom BSSB keine Kunststoff-Schutzhüllen für die Schützenausweise-Plastikkarten mehr ausgeliefert.
(Information vom 8.3.23)
Ist ein Pass ungültig, kann dieser seit 2023 vom Verein datenschutzkonform vernichtet werden.
Fixe Einträge
Die hier stehenden Daten werden vom BSSB festgelegt und können durch den Verein nicht geändert werden.
Sofort Ändern
Die hier stehenden Daten sind kritisch für die Versicherung des Mitglieds über den BSSB. Änderungen sind sofort über ZMI Client an den BSSB zu melden.
Ändern: 15.07. - 15.08. (15.09.)
Die hier stehenden Einträge sind die Zweitvereinseinträge, also die Disziplinen die das Mitglied nicht für den Erstverein schießt. Die Meldung bezieht sich immer auf das Sportjahr (August bis Juni des darauf folgenden Jahres). Erfolt eine Änderung innerhalb des Sportjahres ist das Mitglied für alle folgenden Wettkämpfe des aktuell laufenden Sportjahres gesperrt.
Die Empfehlung ist, Erstvereinswechsel und Änderungen der Zweitvereinseinträge ausschließlich zwischen 15.07 und 15.08 zu beantragen.
Über "MeinBSSB" verlängert sich die Abgabefrist bis 15.09..
Schützenausweise
Am 15.12. des aktuellen Jahres werden vom BSSB die letzten Schützenausweise für das aktuelle Jahr ausgestellt. Berücksichtig werden alle Anträge (bitte beachten Sie hier ggf. den Postweg) die
spätestens am 5.12. beim Gauverwalter vorliegen. Für Nachmeldungen und Anträge die nach dem genannten Termin eintreffen, werden die Schützenausweise voraussichtlich bis spätestens Mitte Februar
des darauf folgenden Jahres ausgestellt.
Das aktuelle Sportjahr
Tritt ein Mitglied zum Jahresende aus dem Verein aus, so geschieht dies in der Mitte des Sportjahres des BSSB.
Nachmeldungen
Die letzten Nachmeldungen und Austritte für das aktuelle Beitragsjahr werden am 03.01. des darauf folgenden Jahres um 20 Uhr an den BSSB übermittelt werden, damit diese noch rechtzeitig vor dem
Jahresabschluss bearbeitet werden können. Neue Mitglieder mit Eintrittsdatum im aktuellen Jahr können nur bis 03.01. des darauf folgenden Jahres erfasst und gemeldet werden. Sobald am 04.01. mit dem
Jahresabschluss begonnen wurde, wird das Eintrittsdatum des gemeldeten Mitglieds automatisch auf 01.01. des dann kalendarisch aktuellen Jahres gesetzt.
Neumeldungen mit gleichzeitigem Zweitvereinseintrag
Der Passantrag kann erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn beide Vereine ihre Meldungen über ZMI Client an den BSSB gemacht haben. Dies muss zeitnahe erfolgen, damit die einzelnen Anträge nicht abgelehnt werden.
Rückgabe von Schützenausweisen
Schützenausweise von ausgetretenen Mitgliedern können ganzjährig zurück gegeben werden. Die zeitnahe Rückgabe der Schützenausweise erleichtert den Mitgliedern ggf. den Erstvereinswechsel zu einem
neuen Verein.
Termine | Bemerkungen |
01.01 - 31.12. |
Neue Mitglieder müssen unverzüglich an den Gau gemeldet werden
|
bis 15.01. | Austritte zum 31.12. des abgelaufenen Geschäftsjahr sind noch möglich |
bis 23.01. | Letzten Mitgliedermeldungen für das laufende Geschäftsjahr |
bis 30.01. | Beitragsberechnung für das laufende Geschäftsjahr |
30.01. - 15.02. | Buchungslauf Hauptmeldung für das laufende Geschäftsjahr und Abbuchung der Beträge vom Vereinskonto |
bis 30.06. | Sperrfrist wenn der Erstvereinswechsel mit Austritt zum 01.01. erfolgt ist. |
15.07. - 15.08.
(15.09.) |
Anträge zu Erstvereinswechsel, Änderungen der Disziplinen und Zweitvereinseinträge – ohne Sperrfrist
(MeinBSSB hat eine spätere Abgabefrist)
|
Das Geschäftsjahr des BSSB ist vom 01.01. bis 31.12. |
Neue Pässe, Ersatz und allgemeine Passänderungen sind jederzeit möglich, z. B. kritische Felder, Adressen oder Kontaktdaten.