Informationen zur Mitgliederverwaltung

Schulungen

Die aktuellen Schulungstermine sind in der Rubrik Termine zu finden.

Änderungen am Schützenpass (Mai 23)

Im Zuge der Modernisierung der Mitgliederverwaltung und des Passwesens folgen mit dem Sportjahr 23/24 Neuerungen für neu ausgestellte Schützenausweise.

  • Das Layout der Schützenausweise wird angepasst. Auf den neuen Ausweisen findet sich neben dem Strichcode zusätzlich ein QR-Code, der die Passnummer sowie das Produktionsdatum beinhaltet.
    Bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit bei, auch ohne QR-Code.
  • Ein Sonderblatt wird zukünftig nicht mehr ausgestellt. Sollte der Platz auf einer Karte nicht ausreichen, wird eine zweite Karte ausgestellt, auf denen die Zweitvereinseinträge weitergeführt werden.
    Bestehende Sonderblätter behalten ihre Gültigkeit bei.

Aussehen des neuen Schützenausweises:

Passdaten eigenständig verwalten

Über „Mein BSSB“ hat jedes Mitglied die Möglichkeit, seine Mitgliedsdaten selbst zu verwalten. Änderungsanträge werden direkt vom Mitglied an den BSSB übermittelt, dort verarbeitet und in die Mitgliederverwaltung ZMI-Client übernommen. Die Beantragung von Änderungen mit Papieranträgen über Verein und Gau zum BSSB ist damit nicht mehr zwingend notwendig. Bei einer Beantragung über Mein BSSB kann ebenso auf die Einreichung des Ausweises verzichtet werden.

 

Die Empfehlung geht an "MeinBSSB", da hier der Aufwand für alle Beteiligten am geringsten ist.

Über eventuelle Änderungen erhalten alle Schützenmeister der Mitgliedsvereine eine Informationsmail. Bitte informieren Sie dennoch vor der Änderung alle Beteiligten um diese durch die Mitteilung nicht zu verwirren.

 

Folgendes kann verwaltet werden:

  • Verwaltung des digitalen Schützenausweises
  • Änderung des konventionellen Schützenausweises (Plastikkarte)
    • Änderung der Stammdaten (z. B. Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail, Adresse)
    • Neuausstellung bei Verlust, Abnutzung, Unlesbarkeit
    • Verwaltung von Zweitvereinseinträgen
  • Änderung von Startrechten
    Diese Änderungen sind in „Mein BSSB“ jederzeit möglich. Diese Änderungen werden, wie bisher, erst zu Beginn des neuen Sportjahres wirksam.

Für häufig gestellte Fragen (FAQ) hat der BSSB eine Seite mit Antworten erstellt. Diese ist hier zu finden.

Arbeiten mit ZMI Client

Erfolgt die Verwaltung weiterhin über die Vereine und ZMI Client gehen die Anträge über den Gau an den BSSB.

 

Seit 2023 ist die Einsendung von ungültigen Pässen und Verlustanträgen allgemein nicht mehr notwendig. Ebenso können ab dann Anträge als Scan an den Gau gesendet werden, um den Ablauf zu vereinfachen, Kosten zu sparen und die Umwelt weniger zu belasten.

Eigene Adresse ändern

Mit dem Service des BSSB können Mitglieder Ihre Kontaktdaten eigenständig und schnell ändern. Bitte informieren Sie dennoch immer auch direkt Ihren Verein über Ihre aktuellen Kontaktdaten.

Der Schützenpass

Um die Umwelt zu schonen, werden ab dem 1.4.2023 vom BSSB keine Kunststoff-Schutzhüllen für die Schützenausweise-Plastikkarten mehr ausgeliefert.

(Information vom 8.3.23)

Ist ein Pass ungültig, kann dieser seit 2023 vom Verein datenschutzkonform vernichtet werden.

 

Fixe Einträge

Die hier stehenden Daten werden vom BSSB festgelegt und können durch den Verein nicht geändert werden.

 

Sofort Ändern

Die hier stehenden Daten sind kritisch für die Versicherung des Mitglieds über den BSSB. Änderungen sind sofort über ZMI Client an den BSSB zu melden.

 

Ändern: 15.07. - 15.08. (15.09.)

Die hier stehenden Einträge sind die Zweitvereinseinträge, also die Disziplinen die das Mitglied nicht für den Erstverein schießt. Die Meldung bezieht sich immer auf das Sportjahr (August bis Juni des darauf folgenden Jahres). Erfolt eine Änderung innerhalb des Sportjahres ist das Mitglied für alle folgenden Wettkämpfe des aktuell laufenden Sportjahres gesperrt.

 

Die Empfehlung ist, Erstvereinswechsel und Änderungen der Zweitvereinseinträge ausschließlich zwischen 15.07 und 15.08 zu beantragen. 

 

Über "MeinBSSB" verlängert sich die Abgabefrist bis 15.09..

Termine und Fristen zur Änderung der Passdaten

Schützenausweise
Am 15.12. des aktuellen Jahres werden vom BSSB die letzten Schützenausweise für das aktuelle Jahr ausgestellt. Berücksichtig werden alle Anträge (bitte beachten Sie hier ggf. den Postweg) die spätestens am 5.12. beim Gauverwalter vorliegen. Für Nachmeldungen und Anträge die nach dem genannten Termin eintreffen, werden  die Schützenausweise voraussichtlich bis spätestens Mitte Februar des darauf folgenden Jahres ausgestellt.

 

Das aktuelle Sportjahr

Tritt ein Mitglied zum Jahresende aus dem Verein aus, so geschieht dies in der Mitte des Sportjahres des BSSB.

 

Nachmeldungen
Die letzten Nachmeldungen und Austritte für das aktuelle Beitragsjahr werden am 03.01. des darauf folgenden Jahres um 20 Uhr an den BSSB übermittelt werden, damit diese noch rechtzeitig vor dem Jahresabschluss bearbeitet werden können. Neue Mitglieder mit Eintrittsdatum im aktuellen Jahr können nur bis 03.01. des darauf folgenden Jahres erfasst und gemeldet werden. Sobald am 04.01. mit dem Jahresabschluss begonnen wurde, wird das Eintrittsdatum des gemeldeten Mitglieds automatisch auf 01.01. des dann kalendarisch aktuellen Jahres gesetzt. 

 

Neumeldungen mit gleichzeitigem Zweitvereinseintrag

Der Passantrag kann erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn beide Vereine ihre Meldungen über ZMI Client an den BSSB gemacht haben. Dies muss zeitnahe erfolgen, damit die einzelnen Anträge nicht abgelehnt werden.

 

Rückgabe von Schützenausweisen
Schützenausweise von ausgetretenen Mitgliedern können ganzjährig zurück gegeben werden. Die zeitnahe Rückgabe der Schützenausweise erleichtert den Mitgliedern ggf. den Erstvereinswechsel zu einem neuen Verein.

Termine Bemerkungen
01.01 - 31.12.

Neue Mitglieder müssen unverzüglich an den Gau gemeldet werden

 

bis 15.01. Austritte zum 31.12. des abgelaufenen Geschäftsjahr sind noch möglich
bis 23.01. Letzten Mitgliedermeldungen für das laufende Geschäftsjahr
bis 30.01. Beitragsberechnung für das laufende Geschäftsjahr
30.01. - 15.02. Buchungslauf Hauptmeldung für das laufende Geschäftsjahr und Abbuchung der Beträge vom Vereinskonto
bis 30.06. Sperrfrist wenn der Erstvereinswechsel mit Austritt zum 01.01. erfolgt ist.

15.07. - 15.08.

 

(15.09.)

Anträge zu Erstvereinswechsel, Änderungen der Disziplinen und Zweitvereinseinträge – ohne Sperrfrist

 

(MeinBSSB hat eine spätere Abgabefrist)

 

Das Geschäftsjahr des BSSB ist vom 01.01. bis 31.12.

 

Neue Pässe, Ersatz und allgemeine Passänderungen sind jederzeit möglich, z. B. kritische Felder, Adressen oder Kontaktdaten.