Neuerungen Böllerschützenordnung:
unter a) 1.
(nur mit Perkussionszündung – Luntenzündung ist verboten!)
unter a) 3. bisher hat der Böllerkommandant keine §27er erlaubnis benötigt, wenn er am Schießen nicht teilgenommen hat - jetzt gilt:
Ab 01.01.2021 muss jeder neu bestellte Böllerkommandant/Schussmeister die Fachkundeprüfung für das Böllerwesen erfolgreich abgelegt haben.
Der Böllerkommandant/Schussmeister legt die organisatorischen Abläufe eines Böllerschießens fest und ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen für das Abhalten
des Böllerschießens eingehalten werden. Jeder Schütze ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für den Umgang und das Führen des Böllergeräts selber verantwortlich.
Der Böllerkommandant/Schussmeister kann in seiner persönlichen Anwesenheit das Schießkommando einer dritten Person übertragen.
Der Bezirksböllerreferent informiert die Böllerkommandanten/Schussmeister über die Abläufe eines Böllerschiessens gemäß der Checkliste zur Organisation von Böllerschützentreffen.
Vor Beginn eines Böllerschießens sollte das Publikum darüber informiert werden, wer an dem Schießen teilnimmt. Auch auf die Verantwortlichkeit der Schützen für den Umgang bzw. das Schießen nach dem
Sprengstoffgesetz sollte hingewiesen werden.
unter a) 4. die Erweiterung:
die Böllerschützenordnung des BSSB
unter a) 8. statt Schießleiter steht nun:
Böllerkommandanten/Schussmeisters
Fazit:
Die wesentliche Änderung ist, dass der Böllerschützenkommandant auch eine Lizenz ab 1.1.21 benötigt, und dass jetzt Lunte nicht mehr erlaubt ist.
sonstige Anlässe gibt es noch:
Außerdem wird empfohlen, von Zeit zu Zeit den sicheren Umgang am geladenen und ungeladenen Böllergerät zu üben
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
für den Nachweis eines Bedürfnisses für die Erteilung und/oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 SprengG bieten einige Kreisverwaltungsbehörden eigene Vordrucke an, viele Behörden tun dies allerdings nicht. Die Folge ist eine bayernweit eher uneinheitliche Verwaltungspraxis.
Um hier Abhilfe und Vereinheitlichung zu schaffen, hat der BSSB ein Formular erstellt, mit dem das Bedürfnis nun einheitlich gegenüber der Behörde nachgewiesen werden kann (für den Fall, dass es kein behördeneigenes Formular gibt).
Das entsprechende Formular findet ihr zum Download:
8. Allgäuer Böllerstammtisch 28. Juni 2025 in Moosbach bei Sulzberg
Im Gau Allgäu gibt es folgende Böllergruppen bzw. Böllervereine:
- 1.Böllerschützen Oberallgäu
- Böllergruppe des SV Waldhäusle
- Böllergruppe des SV Heiligkreuz
- Böllergruppe des SV Lenzfried
- Böllergruppe des SV Kimratshofen
- Böllergruppe des SV Hopferbach
- Böllergruppe der FSG Obergünzburg
- Böllergruppe des SV Sulzberg
- Böllergruppe des SV Engelwarz
- Böllergruppe der FSG Kempten
Böllerlehrgänge bei Schillinger Vachendorf
Böllerlehrgänge bei der FSG Landsberg
Seit sieben Jahren schon findet der Allgäuer Böllerstammtisch statt - organisiert aus dem Grund das die Allgäuer Böllerschützen sich näher kommen und die Gemeinschaft verstärkt wird.
Auch im Juni 2025 wird es wieder einen Allgäuer Böllerstammtisch geben!
Einladungen und Info´s hierzu kommen rechtzeitig.
Anmeldungen, Ideen oder ähnliches jederzeit an: boellerreferent@schuetzengau-allgaeu.de
2024 am Rottachsee
2023 am Rottachsee
2022 am Rottachsee
2019 am Rottachsee
2018 am Rottachsee
2017 im Waldhäusle
2016 im Waldhäusle